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Strafverschärfung bei Migrationsvergehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in letzter Zeit hören wir wieder gehäuft von Fällen, in denen Unternehmen für geringfügige Fehler beim An- und Abmelden von ausländischen Mitarbeitern hohe Geldstrafen durch den Föderalen Migrationsdienst (FMS) auferlegt bekommen. Aktuell haben wir einen Fall vorliegen, wo eine Firma vom FMS aufgefordert wird, eine Strafe von 400.000 Rubeln zu zahlen, wobei das sog. "Vergehen" allein darin bestand, dass der ausländische Mitarbeiter nicht abgemeldet wurde, d.h. der Meldeteil der Anmeldung nicht innerhalb von zwei Tagen per Post an das FMS übermittelt wurde, nachdem der Mitarbeiter ausgereist war.

 

Aus diesem Grund möchten wir Sie noch einmal ganz eindringlich auf die geltenden An- und Abmelderegeln für ausländische Mitarbeiter erinnern, für deren Einhalten Ihr Unternehmen als “aufnehmende Partei“ verantwortlich ist, ganz gleich, ob es sich um Geschäftsreisen handelt oder derjenige Mitarbeiter bei Ihnen fest mit Arbeitserlaubnis angestellt ist:

  • Innerhalb von drei Tagen Anmeldung durch Absenden des ausgefüllten und unterzeichneten Abmeldefragebogens per Post oder dessen direkte Abgabe beim FMS. 
  • Abmeldung innerhalb von zwei Tagen durch Rücksendung des Anmeldeabschnittes an den FMS - ebenso per Post oder Abgabe direkt beim FMS.

 

Allein bei Aufenthalten in Hotels übernimmt das Hotel laut der russischen Gesetzgebung selber die An- und Abmeldung. Der Reisende sollte sich aber dies unbedingt schriftlich bestätigen lassen, da es auch immer häufiger zu Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen kommt. Bei der Ausreise sollte man außerdem eine Kopie des Anmeldeabschnittes mitnehmen. Das Original dieses Abschnittes muss allerdings an die örtliche Abteilung des Föderalen Migrationsdienstes innerhalb von zwei Tagen zurückgeschickt werden, wobei der Zeitpunkt der Absendung entscheidend ist.

 

Mehr Information zum Prozedere der Migrationserfassung der ausländischen Bürger in der Russischen Föderation finden Sie auf der Webseite der AHK unter folgendem Link:

 

http://russland.ahk.de/recht/migrationsrecht/

 

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Wladimir Kobsew, Leiter der Rechtsabteilung der AHK (Tel.: (495) 234-49-53, E-Mail: kobsew(at)russland-ahk.ru ).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Setzepfandt

Vorsitzender der Arbeitsgruppe Migration

Deutsch-Russische Auslandshandelskammer

 

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