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Migrationsrecht der Russischen Föderation


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Gesetzliche Regelungen

Die grundsätzlichen Normativakte auf dem Gebiet der Migrationsregistrierung (der Erfassung) sind das Föderale Gesetz Nr. 109-FZ vom 18.07.2006 "Über die Migrationsregistrierung ausländischer Bürger und Staatenloser in der Russischen Föderation", "Über die Abwicklung der Migrationsregistrierung ausländischer Bürger und Staatenloser"

http://www.rg.ru/2007/01/27/migranty-dok.html

sowie deren Änderungen, die durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2008 № 899 verabschiedet wurden

 

Den Wortlaut in russischer Sprache finden Sie unter:

http://www.rg.ru/2008/12/09/inostrancy-dok.html


Arbeits- und Geschäftsvisa 

Ein ausländischer Staatsbürger, der auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation mit einem Geschäfts- oder Arbeitsvisum eintrifft (d.h. unter dem Status des zeitweiligen Aufenthalts), ist verpflichtet, sich am Ort seines Aufenthaltes anzumelden. Die staatliche Behörde, die sich mit der Migrationserfassung befasst ist, ist der Föderale Migrationsdienst Russlands sowie dessen territoriale Behörden (Verwaltungen) vor Ort. Ferner werden bestimmte mittelbare Kompetenzen in Bezug auf die Migrationsregistrierung den Poststellen und Hotels zugewiesen.

 

Nach Maßgabe der Rechtsnormen soll der ausländische Staatsbürger innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft am Ort seines Aufenthalts als Migrant erfasst werden. Die Vornahme dieser Handlung wird der so genannten „einladenden Seite“ auferlegt. Wenn der ausländische Staatsbürger in einem Hotel wohnt, nimmt die Anmeldung zur Migrationserfassung die Hoteladministration im Laufe eines Tages vor.


Wer darf einladen

Unter der einladenden Seite versteht man einen russischen Staatsbürger, einen ausländischen Staatsbürger, der sich in der Russischen Föderation auf Grund einer Wohnerlaubnis („вид на жительство“) aufhält, eine juristische Person, die Niederlassung/Filiale einer juristischen Person, staatliche Behörden, diplomatische und konsularische Einrichtungen, bei denen der ausländische Staatsbürger sich entweder tatsächlich aufhält oder tätig ist. Ausländische Staatsbürger, die sich auf dem Territorium Russlands auf der Grundlage eines Visums oder auf der Grundlage einer Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz („разрешение на временное проживание“) aufhalten, dürfen als einladende Seite auftreten.


Anmeldeverfahren und Fristen

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Föderalen Migrationsdienstes erfolgt die Migrationsregistrierung des ausländischen Staatsbürgers, der sich in der Russischen Föderation auf Grund eines Arbeitsvisums aufhält, am Sitz seines Arbeitsgebers (juristische Person oder ihre Niederlassung/Filiale).

 

Zur Migrationsregistrierung stellt der ausländische Staatsbürger der einladenden Seite den Reisepass, das Visum und die Migrationskarte zur Verfügung. Die einladende Seite (bzw. ihr auf Grund einer Vollmacht berechtigter Vertreter) hat sich ihrerseits innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft des ausländischen Staatsbürgers an die territoriale Behörde des Föderalen Migrationsdienstes vor Ort zu wenden (unmittelbar oder durch eine Postsendung), und folgende Dokumente vorzulegen:

 

  1. Das ausgefüllte, gestempelte und unterschriebene Formular der Migrationsbenachrichtigung über die Ankunft des ausländischen Staatsbürgers:

 

  1. die Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers;
  2. die Kopie des Visums des ausländischen Staatsbürgers;
  3. die Kopie der Migrationskarte des ausländischen Staatsbürgers.


Postalische Registrierung

Sofern die Dokumente an die territoriale Behörde des Föderalen Migrationsdienstes mittels einer Postsendung gerichtet werden, müssen alle Kopien zweifach beigelegt werden. Existieren wichtige Gründe, die die einladende Seite daran hindern, die Benachrichtigung selbständig abzuschicken, ist die Abgabe der Migrationsbenachrichtigung durch den ausländischen Staatsbürger möglich.

 

Das obige Dokumentenverzeichnis ist erschöpfend. Die Vorlage von Originalen ist nicht erforderlich. Ebenso ist die persönliche Anwesenheit des ausländischen Staatsbürgers nicht erforderlich. Die Einreichung der Dokumente unmittelbar bei der örtlichen Behörde des Föderalen Migrationsdienstes ist kostenlos; für die Einreichung der Dokumente über eine Poststelle wird die Postgebühr (z.Z. ca. 200 Rubel) berechnet.


Formales Procedere 

Nach der Entgegennahme der Dokumente wird der untere Teil des Formulars der Migrationsbenachrichtigung, der der Beweis der erfolgten Erfassung der Migration des ausländischen Staatsbürgers ist, von der zuständigen Stelle der örtlichen Behörde des Föderalen Migrationsdienstes (auch von der Poststelle oder vom Hotel) sofort der einladenden Seite ausgehändigt. Die empfangende Seite übergibt den unteren Teil der Migrationsbenachrichtigung dem ausländischen Staatsbürger, der diesen Abschnitt die ganze Aufenthaltszeit mit sich zu tragen hat.

 

Bei Verlust des unteren Teils der Migrationsbenachrichtigung kann der ausländische Staatsbürger sich selbständig an die jeweils zuständige örtliche Behörde des Föderalen Migrationsdienstes wenden und die Ausstellung eines Duplikats der Migrationsbenachrichtigung beantragen. Dazu genügt es, dass der ausländische Staatsbürger ein Dokument vorlegt, das seine Identität ausweist.


Abmeldung 

Bei der Abreise des ausländischen Staatsbürgers ist die einladende Seite verpflichtet, ihn als Migrant abzumelden. Dazu übergibt der ausländische Staatsbürger vor seiner Abreise den abtrennbaren Abschnitt der Migrationsbenachrichtigung der empfangenden Seite. Die empfangende Seite trägt in die leere Spalte „Tag der Abreise des ausländischen Staatsbürgers“ auf der Rückseite des abtrennbaren Abschnitts der Migrationsbenachrichtigung das Datum der tatsächlichen Abreise des ausländischen Staatsbürgers ein und versendet den abtrennbaren Abschnitt an die jeweils zuständige Stelle des Föderalen Migrationsdienstes, entweder unmittelbar oder per Post (bei der Vornahme dieser Handlung wird keine Gebühr erhoben).

 

Wir weisen darauf hin, dass als Abreise des ausländischen Staatsbürgers vom Ort seines Aufenthalts nicht nur sein Verlassen des Staatsgebietes der Russischen Föderation sondern auch seine Fortbewegung innerhalb des Staatgebietes der Russischen Föderation gilt. Wenn z.B. ein ausländischer Staatsbürger aus Moskau nach Sankt Petersburg für eine Frist, die drei Werktage übersteigt, reist, ist die empfangende Seite in Moskau verpflichtet, ihn abzumelden und die empfangende Seite in Sankt Petersburg ist verpflichtet, ihn anzumelden.


Sanktionen 

Die administrative Verantwortung für die Nichtbefolgung der Vorschriften der Migrationserfassung ist durch das Gesetzbuch für administrative Rechtsverletzungen (Art. 18.8 – 18.9 des Gesetzbuches für administrative Rechtsverletzungen der RF) geregelt. Die Höhe der Strafgelder unterscheidet sich je nach dem Subjekt der Rechtsverletzung und kann beträchtlich ausfallen. Der ausländische Staatsbürger kann mit einer Strafe von 2.000 bis 5.000 Rubeln mit oder ohne administrative Ausweisung belegt werden. Eine Amtsperson der den ausländischen Staatsbürger empfangenden Organisation kann mit einer Geldstrafe von 40.000 bis 50.000 Rubel belegt werden. Ist die empfangende Seite eine juristische Person, kann eine Geldstrafe zwischen 400.000 bis 500.000 Rubel fällig werden. Außerdem kann die wiederholte Verletzung der Vorschriften der Migrationserfassung durch den ausländischen Staatsbürger in der Folge eine Visumsverweigerung zur Folge haben.


 

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